Wie sieht es Rechtlich bei Smart Home aus?

Musik und Beleuchtung werden über Sprachassistenten gesteuert. Die Bedienung der Kaffeemaschine, der Spülmaschine oder des Türschlosses erfolgt über das Smartphone. Kühlschränke bestellen die zum Beispiel fehlende Milch selbst nach. So wird unser Zuhause der Zukunft aussehen.

Rechtlich sind allerdings noch einige Fragen offen. Wer haftet bei Sicherheitslücken? Kann der Kühlschrank rechtswirksam Milch einkaufen? Welche Daten dürfen verarbeitet werden?

So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob im vorliegenden Fall die Waschmaschine wirksam einen Kaufvertrag über das Waschpulver schließen kann. Vielleicht wollte der Besitzer gar kein Waschpulver bestellen und lehnt eine Bezahlung ab.
Zur Beantwortung der Frage nach der Wirksamkeit eines Kaufvertrags ist zunächst kurz zu sagen, wie er überhaupt zustande kommt.

Dies geschieht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Dem Angebot, also der Erklärung, eine bestimmte Sache zu einem bestimmten Preis verkaufen zu wollen, und der Annahme, also der Erklärung, mit dem Angebot übereinzustimmen. Die wirksame Abgabe einer Willenserklärung setzt allerdings Rechtsfähigkeit voraus. Und hier liegt für die Juristen die Herausforderung. Rechtsfähigkeit wird bis jetzt nämlich nur natürlichen oder juristischen Personen zugeschrieben, allerdings nicht Maschinen.
Können Maschinen also Verträge schließen?

Für teilautonome agierende Maschinen ist diese Frage beantwortet.
Entscheidend ist dabei, inwiefern das Agieren der Maschine dem Benutzer, der hinter der Maschine steht, zugerechnet werden kann. Im vorliegenden Fall würde als die Waschpulver Bestellung durch die Waschmaschine dem Benutzer zugerechnet werden. Das erscheint sinnvoll, da der Benutzer bei der Konfiguration der Waschmaschine den automatisierten Kauf einrichtet, also die Willenserklärung abgibt, mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses kaufen zu wollen. Zum Beispiel wenn der Waschpulver Füllstand sinkt unter eine bestimmte Grenze.

Je selbstständiger aber Maschinen agieren, desto weniger wird allerdings die Zurechnung zu der hinter der Maschine stehenden Rechtsperson funktionieren.
Unterstellen wir einmal, die Waschmaschine dürfte das Waschpulver bei von ihr frei auswählbaren Portalen zum günstigsten Preis bestellen.
Dann kennt der Nutzer zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots weder seinen Vertragspartner noch den Preis. Ihm sind also relevante Teile des Mindestinhalts des Vertrags nicht bekannt.

Mit fortschreitender Automatisierung der Maschinen bedarf es also andere rechtliche Lösungen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Entsprechende Lösungsansätze werden deshalb bereits diskutiert.

Ein Ansatz stellt auf die sogenannte Blanketterklärung ab. Bei der Blanketterlärung überlässt der Erklärende einem Dritten ein unterschriebenes Blanken, also eine Art Blanko-Willenserklärung. Von dem Dritten ist dann noch zu spezifizieren, was, wann und zu welchem Preis gekauft werden soll. Der Benutzer von Smart Home- Produkten gibt dem autonomen System nach dieser Lösung also eine Blanketterklärung, die durch das „smarte Haushaltsmitglied“ noch weiter zu spezifizieren ist.

Ein anderer Lösungsansatz stammt von der Arbeitsgruppe Rechtliche Rahmenbedingungen der Plattform Industrie 4.0. Danach soll der allgemeine Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches durch eine Formulierung ergänzt werden, die besagt, dass die Vorschriften über Willenserklärungen und Vertragsabschlüsse auch dann gelten sollen, wenn sie unter Verwendung von Maschinen erfolgen.

Der dritte Lösungsansatz kommt vonseiten der EU, die die Schaffung einer E-Persönlichkeit fordert. Autonomen Systemen würde so Rechtsfähigkeit verliehen, das heißt, sie könnten selbst Willenserklärungen abgeben und Verträge schließen.

Was ist also das Fazit?
Noch können Maschinen nicht eigenständig Verträge schließen. Aufgrund der fortschreitenden Automatisierung von Maschinen ist aber abzusehen, dass der Gesetzgeber schnellstens handeln muss, damit er vom technischen Fortschritt nicht überholt wird.
Wie aber eine entsprechende rechtliche Gestaltung aussehen wird, das ist noch offen und noch nicht bekannt. Wie beschrieben, gibt es hierfür aber verschiedene Lösungsansätze.

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